Meine Tätigkeit

Breit aufgestellt – mit System.

Rechtliche Probleme halten sich selten an die Grenzen einzelner Rechtsgebiete: Eine Kündigung berührt das Sozialrecht, ein Strafverfahren das Beamtenrecht, ein Vertragsstreit das Familienvermögen. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die folgenden Bereiche – entscheidend ist aber nicht das Etikett, sondern die Prüfung Ihres konkreten Falls in seinem gesamten Zusammenhang.

Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privaten – von der vertraglichen Bindung bis zur streitigen Auseinandersetzung. Ich vertrete Privatpersonen und Selbstständige bei der Durchsetzung wie bei der Abwehr von Ansprüchen, außergerichtlich und vor Gericht. Daneben berate ich Unternehmen als fester rechtlicher Ansprechpartner an ihrer Seite: von der Vertragsprüfung über die laufende Beratung im Tagesgeschäft und das Forderungsmanagement bis zur Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften zu rechtlichen Grundlagen ihres Geschäfts. 

Ein Strafverfahren kündigt sich nicht an. Die Polizei klingelt morgens an der Tür, eine Vorladung liegt im Briefkasten, ein Anhörungsbogen, eine Durchsuchung im Betrieb, eine Anklageschrift – oder es ist bereits Untersuchungshaft angeordnet. In welcher Lage Sie mich auch erreichen: Ich bin da, in jeder Phase des Verfahrens, vom ersten Ermittlungskontakt bis zur Hauptverhandlung und darüber hinaus. Der wichtigste Rat gilt immer: Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor wir gesprochen haben – Schweigen ist Ihr Recht und wird Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt. Ich nehme Akteneinsicht, bewerte die Lage und entwickle mit Ihnen die Verteidigung, die zu Ihrem Fall passt.

Strafrecht

Öffentliches Recht

Wo der Staat entscheidet, gelten eigene Verfahren, eigene Maßstäbe – und strenge Fristen, die über alles Weitere bestimmen können. Ich vertrete Privatpersonen wie Unternehmen gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern: wenn ein belastender Bescheid im Briefkasten liegt, eine Genehmigung verweigert wird, eine Anordnung sofort vollzogen werden soll oder Leistungen gekürzt werden. Vom Widerspruch über das Eilverfahren bis zur Klage begleite ich Sie durch jede Stufe – auch und gerade dann, wenn mehrere Verfahren nebeneinander laufen und aufeinander abgestimmt werden müssen. Für Unternehmen übernehme ich daneben die laufende Begleitung im Kontakt mit Behörden, bevor aus einem Schriftwechsel ein Verfahren wird.

Ihr Fall ist meine neue Herausforderung

Deshalb gibt es bei mir keine Beratung nach vorgefertigten Mustern. Jede Angelegenheit beginnt mit dem konkreten Einzelfall: mit Ihrer Schilderung, Ihren Unterlagen, Ihren Zielen und der Frage, was für Sie tatsächlich auf dem Spiel steht.

 

Ich prüfe nicht nur, was rechtlich möglich ist, sondern ordne auch offen ein, was davon realistisch und sinnvoll erscheint. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich Ihr Anliegen eindeutig dem Zivilrecht, dem Strafrecht oder dem Öffentlichen Recht zuordnen lässt oder mehrere Bereiche miteinander verbindet.

 

Wo eine besondere Spezialisierung erforderlich ist, spreche ich das offen an. Wenn es dem Mandat dient, beziehe ich mein verlässliches berufliches Netzwerk ein. Maßstab meiner Arbeit ist nicht, was sich leicht versprechen oder gut verkaufen lässt, sondern was Ihre Interessen tatsächlich wahrt und Ihnen konkret weiterhilft.

Unser Weg zum Ziel

Erster Kontakt

Wie eine Angelegenheit bearbeitet wird, hängt vom Einzelfall ab. Der Rahmen ist jedoch immer derselbe: Sie schildern mir Ihr Anliegen, Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, und wir legen gemeinsam fest, wie weiter vorgegangen wird. Entschieden wird nicht über Ihren Kopf hinweg – ich bringe die rechtliche und die praktische Beurteilung ein, Sie kennen Ihre Situation und Ihre Ziele. Beides gehört zusammen.

 

Voraussetzung dafür ist Ehrlichkeit auf beiden Seiten. Von mir können Sie eine offene Einschätzung erwarten, auch dann, wenn sie unbequem ist. Umgekehrt bitte ich Sie, mir den Sachverhalt vollständig zu schildern – auch das, was aus Ihrer Sicht gegen Sie spricht. Was ich nicht weiß, kann ich nicht berücksichtigen; und nichts ist für eine Angelegenheit gefährlicher als ein Umstand, von dem ich erst erfahre, wenn die Gegenseite oder das Gericht ihn vorträgt. Alles, was Sie mir anvertrauen, unterliegt meiner anwaltlichen Schweigepflicht – auch dann, wenn es zu keinem Mandat kommt.

Sie schildern mir Ihr Anliegen – telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch. Juristische Vorkenntnisse brauchen Sie dafür nicht. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück

 

Im weiteren Gespräch nehme ich mir Zeit für Ihre Situation, stelle die notwendigen Fragen und sichte vorhandene Unterlagen. Sie erhalten von mir eine ehrliche Einschätzung: welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, wie ich die Erfolgsaussichten bewerte, welche Risiken damit verbunden sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist. 

 

Dabei bewerte ich nicht nur die Rechtslage, sondern auch, was sich praktisch durchsetzen lässt und ob ein Vorgehen für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. 

 Zusammenarbeit

Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit, erhalten Sie Zugriff auf einen geschützten Ordner, in dem sämtliche Unterlagen Ihrer Angelegenheit zusammenlaufen. Auch Schriftsätze stelle ich dort vor der Versendung ein, sodass Sie sie vorab zur Kenntnis nehmen können. Sie sehen jederzeit, wo Ihre Sache steht

 

Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht und halte Sie über jeden wesentlichen Schritt informiert. Das Ziel und den Weg dorthin bestimmen Sie; meine Aufgabe ist es, Ihnen die dafür nötige Grundlage zu verschaffen und Sie darauf hinzuweisen, wenn sich die Lage ändert – auch dann, wenn das bedeutet, eine ursprüngliche Einschätzung zu korrigieren. 

 

Ändern sich Ihre Vorstellungen im Laufe des Verfahrens, sprechen wir darüber; eine einmal gewählte Strategie ist keine Einbahnstraße.

Kosten

Was anwaltliche Tätigkeit kostet, soll für Sie von Anfang an nachvollziehbar sein. Die Vergütung bespreche ich deshalb offen, bevor ein Mandat zustande kommt.

 

Grundsätzlich sind zwei Modelle möglich. Die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet sich nach dem Gegenstandswert Ihrer Angelegenheit; die Höhe steht damit im Vorhinein weitgehend fest. Alternativ kommt eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis in Betracht, die sich vor allem dann anbietet, wenn der Gegenstandswert hoch ist oder sich nicht sinnvoll beziffern lässt – bei beratenden und begleitenden Mandaten etwa oder in laufenden Angelegenheiten für Unternehmen.

 

Welches Modell für Sie sachgerecht ist, hängt vom Einzelfall ab. Ich erläutere Ihnen die Unterschiede und schlage vor, was in Ihrer Sache sinnvoll erscheint, bevor Sie sich entscheiden. Hinzuweisen ist darauf, dass im gerichtlichen Verfahren neben der anwaltlichen Vergütung Gerichtskosten anfallen und die unterliegende Partei in der Regel auch die Kosten der Gegenseite zu tragen hat. Dieses Kostenrisiko beziffere ich Ihnen, bevor Sie über ein Verfahren entscheiden.

 

Ob eine Rechtsschutzversicherung für Ihre Angelegenheit eintritt, prüfe ich für Sie; die Deckungsanfrage übernehme ich. Sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, kommen zudem Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren in Betracht. Auch darauf weise ich Sie hin, wenn es naheliegt.

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